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Strafrecht

Sofern Sie eine kompetente und effektive Strafverteidigung benötigen, steht Ihnen die spezialisierte Fachanwaltskanzlei in jeder Verfahrenslage zur Verfügung. Die Verteidigung erstreckt sich vom Ermittlungsverfahren über alle Instanzen bis hin zum Wiederaufnahmeverfahren. Bedenken Sie dabei, dass eine möglichst frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers - noch im Ermittlungsverfahren - für den Ausgang des Strafverfahrens bedeutend ist. Bereits hier können durch Mitwirkung der Verteidigung die „Weichen“ für den Ausgang des Verfahrens gestellt werden.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. In dringenden Fällen ist eine kurzfristige Terminvergabe möglich.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Strafverteidigung:

  • allgemeines Strafrecht (von Vermögensdelikten bis zu Kapitalstraftaten)
  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht u.v.m.

Opfervertretung
Opfer einer Straftat sind nicht rechtlos. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich als Nebenkläger gegen Straftäter wehren und bestehende Schadenersatzansprüche / Schmerzensgeld ggf. bereits im Strafverfahren durchsetzen.

Auch wenn Sie als Zeuge geladen sind, kann es zu empfehlen sein, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand an der Seite zu haben.

Gerichtliche Hauptverhandlung:

Herausarbeitung entlastender Umstände durch:

  • Prüfung von Beweismitteln
  • Stellung eigener Beweisanträge
  • Intensive und professionelle Befragung von Zeugen und Sachverständigen
  • Prüfung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs

Berufungs-, Revisionsverfahren
Ein Urteil der I. Instanz kann mit den Rechtsmitteln Berufung und Revision angegriffen werden. In weiteren Fällen ist nur die Revision möglich. Lassen Sie sich darüber beraten, welches Rechtmittel für Sie geeignet ist und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind.

Haftprüfungsverfahren (U-Haft)
Nach einer Festnahme kann die Beauftragung eines Strafverteidigers ggf. die U-Haft verhindern, die Aufhebung oder aber die Verkürzung erreichen.

Wiederaufnahmeverfahren